Unternehmen können jährlich 600 Euro pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.
Betroffen sind Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i.V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.
Ich bin diesbezüglich als Ernährungsberaterin anerkannt.
Meine Angebote für Sie:
Dipl.oec.troph. Renate Monschau
Ernährungsberatung und -Therapie
Adresse:
Hochwiesenstraße 28
78655 Dunningen-Seedorf
Tel.: 07402 910310
Email: Renate.Monschau@web.de